Woche 30 2007
Diese Ansichtskarte wurde von einem Reisenden am 28. Mai 1901 während eines einstündigen Aufenthaltes auf dem Wismarer Bahnhof geschrieben und nach Neukloster abgeschickt. Er befand sich dabei noch im alten, 1857 erbauten Empfangsgebäude, das sich hier mit der erst 1892 angebauten Eingangshalle im Vordergrund präsentiert. Rechts davon ein heraldisches Lehrstück, das colorierte, gold geprägte, bis 1918 gültige Große Staatswappen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Auf dem bekannten Wappenschild ist die perlenbesetzte Königskrone, darüber fünf bekrönte Spangenhelme mit goldenen Rosten und den Helmkleinodien. Von (heraldisch) rechts nach links stehen sie 1. mit dem goldenen Greifen für das Fürstentum Schwerin; 2. mit den zwei Büffelhörnern für die Grafschaft Schwerin; 3. mit der Wendischen Krone, den fünf zugespitzten Pfählen und elf Pfauenfedern für das Herzogtum Mecklenburg; 4. mit dem offenen Flug für die Herrschaft Rostock und 5. mit den sieben roten Fähnlein für das Fürstentum Ratzeburg. Der schwarze Stier und der goldene Greif als Schildhalter stehen auf dem Band mit dem Wahlspruch des Hauses „per aspera ad astra“, früher poetisch gern mit „Durch‘s Dichte ins Lichte“ übersetzt, ursprünglich wohl eine auf Seneca d. J. zurückgehende römische Wendung, wörtlich Über rauhe Wege zu den Sternen“. Der Schild ist von der Ordenskette des Ordens der Wendischen Krone umgeben, an der unten das achtspitzige Ordenskreuz hängt.